Unser Ansatz geht über das Erfüllen gesetzlicher Anforderungen hinaus. Wir legen Wert auf die Einhaltung hoher ethischer Standards im Geschäftsalltag und streben danach, in allen unseren Beziehungen – mit Geschäftspartnern, Kunden und der Gesellschaft – als Vorbild zu fungieren.
Satzung und Geschäftsordnungen: Die Satzung der Arbitrage Investment AG bildet die rechtliche Grundlage unseres Unternehmens und ist im Einklang mit den Beschlüssen unserer Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat hat zudem eine Geschäftsordnung etabliert, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die Koordination zwischen den Gremien regelt.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Arbitrage Investment AG bekräftigen hiermit ihre Verpflichtung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Gemäß § 161 AktG entsprechen wir vollständig den Empfehlungen und werden auch in Zukunft die Grundsätze guter Unternehmensführung als Maßstab unseres Handelns anlegen.
Unser Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, durch eine ausgewogene Balance von fixen und variablen Komponenten die Unternehmensstrategie zu fördern und den langfristigen Konzernerfolg zu unterstützen. Es spiegelt die Verantwortung der Vorstandsmitglieder wider und schafft Anreize für die Umsetzung strategischer Ziele.
Die Arbitrage Investment AG verfolgt einen proaktiven Ansatz im Risikomanagement. Unser Risikobericht gibt Aufschluss über potenzielle Risiken und die getroffenen Maßnahmen zu deren Steuerung und Minimierung, um den fortlaufenden Unternehmenserfolg zu sichern.
Gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) werden alle Geschäfte von Führungspersonen mit Wertpapieren der Arbitrage Investment AG, die meldepflichtig sind, transparent gemacht, um Vertrauen und Gleichbehandlung am Markt zu sichern.
Verbinden Sie sich mit uns auf LinkedIn, Twitter und anderen sozialen Medien, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.